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Dass du ein grundsätzliches Recht hast, weißt du nun. Zentral ist jedoch die Frage: “Was darf mein Vermieter denn jetzt verlangen?”.
Das ist eine Lücke in der Gesetzgebung, die breit kritisiert wurde und wird. Denn das wird im Gesetz leider nicht genau definiert. Im Folgenden bekommst du einen Überblick zum aktuellen Stand.
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