- Das “ob” darf der Vermieter nicht mehr verneinen, das “wie ist allerdings ungeklärt”
- Klar ist jedoch, dass Auflagen begründet sein müssen und keine indirekte Verhinderung darstellen dürfen
- Hier verweisen wir auf eine sehr gute Darstellung unserer Partner, welche du gerne herunterladen kannst (Doppelklick auf das Bild → Download):

- Weiterführende Informationen dazu findest du auch hier: