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Das kann durchaus sein. Entscheidend ist dafür, ob dein aktueller Zähler über eine Rücklaufsperre verfügt, oder nicht. Eine Rücklaufsperre bedeutet, dass dein Zähler nicht rückwärts dreht, wenn du mehr Strom einsparst als du verbrauchst. Die Gute Nachricht: das ist nicht in deiner Verantwortung!
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- Sobald du dein Balkonkraftwerk planst, meldest du es im Marktstammdatenregister an. Daraufhin wird dein Netzbetreiber informiert und muss ggfs. die Initiative ergreifen, deinen Zähler zu tauschen.
- Du wirst dann einen sog. “Zwei-Richtungszähler”, oder einen modernen digitalen Zähler erhalten, welcher sich allerdings nicht mehr rückwärts drehen wird.
- Das Solarpaket 1 hat hierbei Klarheit geschaffen:
- Die Nutzung eines sog. “Ferraris Zähler”, also eines Zählers der rückwärts läuft ist für 4 Monate nach Inbetriebnahme legal.
- Außerdem liegt die Verantwortung für den Wechsel bei deinem Messstellenbetreiber, nicht bei dir.
- Das bedeutet: Mach dir keine Sorgen über deinen Zähler und schließe dein Balkonkraftwerk einfach an. Wenn du Hilfe bei der Anmeldung im Markstammdatenregister benötigst, wende dich gerne an uns von PLAN B 2030.
- Quellen: