• Hierbei geht es um eine Liste von Ansprüchen, welche im § 554 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt werden
  • Diese Ansprüche sind privilegiert. Das bedeutet: “(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die […] der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.”
  • Somit sind Balkonkraftwerke mit Barrierefreiheit oder Einbruchsschutz gleichgestellt. Du hast ein Recht darauf, deinen eigenen Strom produzieren zu dürfen!