- Dein Vermieter darf dir grundsätzlich nicht einfach verbieten, ein Gerät zu installieren. Er hat Mitbestimmung über das “wie”, aber nicht das “ob”.
- Nach dieser Rechtslage muss der Vermieter darlegen, dass ihm das Anbringen eines Steckersolargerätes, egal ob am Balkon oder anderswo, nicht zumutbar wäre.
- Daher musst nicht mehr du umfangreich anführen, warum dir eine Zustimmung zu erteilen sei, sondern nunmehr muss der Vermieter bzw. deine Eigentümergemeinschaft darlegen, warum ihm/ihr im Einzelfall das Steckersolargerät nicht zumutbar ist.