- Das ist ein spannendes & umstrittenes Thema, was uns häufig erreicht
- Grundsätzlich ist es durchaus möglich, trotz Denkmalschutz ein Balkonkraftwerk anzubringen
- Grundlage hierfür ist §2 des EEG - Erneuerbare Energie Gesetzes, nach welchem Solaranlagen im “überragenden öffentlichen Interesse” stehen
- Da das Thema Bundesland-Sache ist, kann es allerdings keine pauschale Antwort darauf geben, Mehr Informationen dazu findest du hier:
- Referenzurteile: PV schlägt Denkmalschutz
- Balkonkraftwerke & Denkmalschutz allgemein