• Das ist ein spannendes & umstrittenes Thema, was uns häufig erreicht
  • Grundsätzlich ist es durchaus möglich, trotz Denkmalschutz ein Balkonkraftwerk anzubringen
  • Grundlage hierfür ist §2 des EEG - Erneuerbare Energie Gesetzes, nach welchem Solaranlagen im “überragenden öffentlichen Interesse” stehen
  • Da das Thema Bundesland-Sache ist, kann es allerdings keine pauschale Antwort darauf geben, Mehr Informationen dazu findest du hier:
    • Referenzurteile: PV schlägt Denkmalschutz
      • https://www.pv-magazine.de/2024/11/28/oberverwaltungsgericht-nrw-entscheidet-zweimal-zugunsten-von-photovoltaik-im-denkmalschutz/
      • https://www.sfv.de/denkmalschutz-recht
      • https://www.cbh.de/news/vg-duesseldorf-bedarf-an-erneuerbaren-energien-schlaegt-denkmalschutz/#:~:text=In dem Urteil vom 30.11,der erneuerbaren Energien zu entscheiden
    • Balkonkraftwerke & Denkmalschutz allgemein
      • https://balkon.solar/denkmalschutz/
      • https://yuma.de/blogs/news/balkonkraftwerke-trotz-denkmalschutz-geht-das
      • https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/nachhaltigkeit/solaranlagen-auf-denkmalen.html