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Im vorherigen Punkt haben wir es schon angesprochen: das zentrale Gesetz zur „Privilegierung von Balkonkraftwerken“ auch „Recht auf Balkonkraftwerke genannt“, verabschiedet im Oktober 2024. Dieses Gesetz hat die „Stromerzeugung durch Steckersolargeräte“ sowohl im Wohnungseigentumsgesetzt (welches die Rechte und Pflichten von Wohneigentümergemeinschaften regelt), als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (hier werden Rechte von MieterInnen festgehalten) als privilegierte Baumaßnahme festgehalten.

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Fazit: Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Balkonkraftwerk für dich! Gehe mit entsprechendem Selbstbewusstsein auf deinen Vermieter zu!

Quellen & Berliner Kontakte für weitere Beratung

Referenzklagen, MieterInnen vs. Vermieter mit der DUH